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3 RVs 42/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-14, 3 RVs 42/22
3 RVs 42/22Obergericht14.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: 3 RVs 42/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1214.3RVS42.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Die Revision der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten der Revision und die der Angeklagten hierdurch entstanden notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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