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Verg 17/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-08, Verg 17/22
Verg 17/22Obergericht08.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: Verg 17/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0208.VERG17.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.02.2022 (VK 2 – 10/22) aufgehoben*.* Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Vergabekammerverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren notwendigen Kosten der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Beigeladenen (*1) hat die Antragstellerin zu tragen.
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