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12 U 57/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-09, 12 U 57/21
12 U 57/21Obergericht09.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 12 U 57/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0209.12U57.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Das Versäumnisurteil des Senats vom 01.09.2022 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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