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3 WF 112/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-17, 3 WF 112/22
3 WF 112/22Obergericht17.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-17
Aktenzeichen: 3 WF 112/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0317.3WF112.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Auf die Verfahrenswertbeschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 14.10.2022 wird die Verfahrenswertfestsetzung des Amtsgericht - Familiengericht - Geldern aus dem Beschluss vom 05.10.2022 in Verbindung mit dem Beschluss vom 08.11.2022 teilweise abgeändert und der Verfahrenswert auf 9.460,44 € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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