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13 U 168/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-19, 13 U 168/22
13 U 168/22Obergericht19.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-19
Aktenzeichen: 13 U 168/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0419.13U168.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Der Senat regt aus Kostengründen (Gebührenermäßigung gem. Nr. 1213 KV GKG) die Rücknahme der Berufung an.
Es besteht Gelegenheit, binnen vier Wochen Stellung zu nehmen.
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