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9 U 6/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-07-17, 9 U 6/21
9 U 6/21Obergericht17.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-17
Aktenzeichen: 9 U 6/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0717.9U6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 8 O 190/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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