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6 U 1/22 (Kart)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-07-27, 6 U 1/22 (Kart)
6 U 1/22 (Kart)Obergericht27.07.2023
1. Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens. 2. Die Verjährung von Regressansprüche gegen einen Geschäftsführer oder Vorstand wegen deren Beteiligung an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch beginnt im Falle einer Grundabsprache mit dem letzten zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Teilakt („Einzeltat“).
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 6 U 1/22 (Kart)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0727.6U1.22KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kartellsenat
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