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3 Kart 44/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-09, 3 Kart 44/22
3 Kart 44/22Obergericht09.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 3 Kart 44/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0809.3KART44.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31. August 2022 (BK…) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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