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3 Kart 908/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-30, 3 Kart 908/21
3 Kart 908/21Obergericht30.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 3 Kart 908/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0830.3KART908.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.10.2021 (BK4-21-055) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Verfahrensbeteiligten tragen die Beschwerdeführerin und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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