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4 U 117/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-09-20, 4 U 117/23
4 U 117/23Obergericht20.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-20
Aktenzeichen: 4 U 117/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0920.4U117.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Der Verfügungskläger ist der eingelegten Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er sein Rechtsmittel gegen das am 13.07.2023 verkündete Urteil der 9a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat.
Die Streitwertbeschwerde des Verfügungsklägers wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird in Abänderung des Beschlusses vom 28.08.2023 auf 2.160.000 Euro festgesetzt.
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