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U 1/23 [Kart]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-11-08, U 1/23 [Kart]
U 1/23 [Kart]Obergericht08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: U 1/23 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1108.U1.23KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Februar 2023 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten.
III.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 8 Mio. € festgesetzt.
Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wird dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die erste Instanz ebenfalls auf bis 8 Mio. € festgesetzt wird.
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