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3 Kart 47/22 [V]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-06, 3 Kart 47/22 [V]
3 Kart 47/22 [V]Obergericht06.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-06
Aktenzeichen: 3 Kart 47/22 [V]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1206.3KART47.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.11.2022 (BK6-19-218-A0028) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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