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Kart 7/23 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-06, Kart 7/23 (V)
Kart 7/23 (V)Obergericht06.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-06
Aktenzeichen: Kart 7/23 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1206.KART7.23V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 16. März 2023 – V-31/22 – (Antrag I. aus der Beschwerdebegründung vom 22. Mai 2023) wird zurückgewiesen.
II. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) gemäß Antrag II. und III. aus der Beschwerdebegründung vom 22. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
III. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat dem Bundeskartellamt sowie den Beteiligten zu 1), 2) und 3) die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
V. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3,9 Millionen Euro festgesetzt.
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