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6 StS 2/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-19, 6 StS 2/23
6 StS 2/23Obergericht19.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 6 StS 2/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1219.6STS2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Normen: § 211 Abs. 2 Var. 4 und 5, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5, §§ 22, 23 Abs. 1 und 2, §§ 52, 53, 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB.
Der Angeklagte ist des Mordes in einem Fall sowie des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier weiteren Fällen schuldig.
Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
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