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1 U 153/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-23, 1 U 153/22
1 U 153/22Obergericht23.01.2024
Sind Wechsellichtzeichen an einer zu regelnden Verkehrssituation aufgestellt, die für keinen der Beteiligten Zweifel an ihrem räumlichen Umfang offenließ, entfalten sie innerhalb dieser Situation Regelungswirkung. Dabei kommt es auf die räumliche Entfernung des Wechsellichtzeichens vom Ende der Verkehrssituation nicht an.
Entscheidungsdatum: 2024-01-23
Aktenzeichen: 1 U 153/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0123.1U153.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Sind Wechsellichtzeichen an einer zu regelnden Verkehrssituation aufgestellt, die für keinen der Beteiligten Zweifel an ihrem räumlichen Umfang offenließ, entfalten sie innerhalb dieser Situation Regelungswirkung. Dabei kommt es auf die räumliche Entfernung des Wechsellichtzeichens vom Ende der Verkehrssituation nicht an.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 14.6.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.10.2023; diese tragen die Beklagten.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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