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4 U 154/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-01-23, 4 U 154/23
4 U 154/23Obergericht23.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-23
Aktenzeichen: 4 U 154/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0123.4U154.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 18. September 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9a O 94/23, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen bis zum 16. Februar 2024 schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
Der Gegenstandswert der Berufung wird auf € 22.512,95 festgesetzt.
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