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3 Kart 17/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-06, 3 Kart 17/23
3 Kart 17/23Obergericht06.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 3 Kart 17/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0306.3KART17.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 8. November 2022 (BK9-22/614) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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