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U (Kart) 2/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-13, U (Kart) 2/23
U (Kart) 2/23Obergericht13.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: U (Kart) 2/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0313.U.KART2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufungen der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023 (8 O 1/23 [Kart]) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die darin ausgesprochene einstweilige Verfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz gilt.
II.
Die Verfügungsbeklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
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