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15 U 59/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-03-27, 15 U 59/23
15 U 59/23Obergericht27.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-27
Aktenzeichen: 15 U 59/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0327.15U59.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Nach vorläufiger Auffassung des Senats dürfte die von der Verfügungsklägerin im Schriftsatz vom 19.03.2024 hilfsweise – für den Fall, dass die Berufung nicht zurückgewiesen wird – erklärte Erledigungserklärung unzulässig sein (BGH, NJW-RR 1989, 2885 (2886f.)).
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