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24 U 45/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-04-05, 24 U 45/23
24 U 45/23Obergericht05.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-05
Aktenzeichen: 24 U 45/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0405.24U45.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
I.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
II.
Der auf den 16.04.2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
III.
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
IV.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 6.000,- festgesetzt (Berufung: EUR 6.000,-; Klageerweiterungen: EUR 0,-, da über diese keine Entscheidung in der Sache zu ergehen hat).
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