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7 W 20/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-04-08, 7 W 20/24
7 W 20/24Obergericht08.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 7 W 20/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0408.7W20.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 26.01.2024 wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 1 OH 3/23, vom 16.01.2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgender Frage einzuholen:
Welchen Wert hatte das Immobiliengrundstück A.-Straße 00 in 00000 B.-Stadt zum Stichtag 09.01.2023?
Die weiter erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen werden dem Landgericht übertragen.
Im Übrigen werden der Antrag der Antragstellerin vom 06.12.2023 und deren Beschwerde vom 26.01.2024 zurückgewiesen.
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