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3 Kart 233/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-08, 3 Kart 233/23
3 Kart 233/23Obergericht08.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 3 Kart 233/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0508.3KART233.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27.07.2023 (BK6-19-218-…) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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