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4 U 20/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-06-13, 4 U 20/24
4 U 20/24Obergericht13.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-13
Aktenzeichen: 4 U 20/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0613.4U20.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
1.Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 08.01.2024 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.07.2024 .
2.Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 10.06.2025 wird aufgehoben.
3.Der Streitwert wird für die Berufung des Klägers auf 1.486,17 Euro und für die Berufung der Beklagten auf 3.391,14 Euro festgesetzt.
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