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9 U 77/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-07-22, 9 U 77/23
9 U 77/23Obergericht22.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-22
Aktenzeichen: 9 U 77/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0722.9U77.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 05.05.2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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