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23 U 25/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-08-13, 23 U 25/23
23 U 25/23Obergericht13.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-13
Aktenzeichen: 23 U 25/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0813.23U25.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen das am 11.01.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden könnte. Sie erhalten Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum
13.09.2024
Stellung zu nehmen.
Innerhalb dieser Frist besteht auch Gelegenheit mitzuteilen, ob aus Kostengründen die Berufung zurückgenommen wird. Im Falle einer Rücknahme ermäßigt sich die allgemeine Verfahrensgebühr von 4,0 auf 2,0.
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