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16 U 146/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-09-12, 16 U 146/23
16 U 146/23Obergericht12.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-12
Aktenzeichen: 16 U 146/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0912.16U146.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. August 2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (3 O 202/22) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Kläger jeweils zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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