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16 U 47/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-10-31, 16 U 47/23
16 U 47/23Obergericht31.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 16 U 47/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1031.16U47.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16.Zivilsenat
Normen: DS-GVO, Art. 82 Abs. 1
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Februar 2023 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (7 O 81/22) in der Fassung des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 17. April 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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