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16 W 8/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-12-06, 16 W 8/24
16 W 8/24Obergericht06.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-06
Aktenzeichen: 16 W 8/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1206.16W8.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 733; ZPO § 727
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2024 (10 O 4/16) aufgehoben und das Landgericht angewiesen, dem Gläubiger eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des landgerichtlichen Urteils vom 23. September 2016 sowie des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 2. November 2016, jeweils versehen mit einer Rechtsnachfolgeklausel, zu erteilen.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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