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20 W 37/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-12-19, 20 W 37/24
20 W 37/24Obergericht19.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-19
Aktenzeichen: 20 W 37/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1219.20W37.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 27. Mai 2024 wird der Ordnungsgeldbeschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 06. Mai 2024 - Az.: 38 O 17/22 – abgeändert und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag der Gläubigerin vom 14. Juni 2023 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
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