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3 U 19/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-01-23, 3 U 19/24
3 U 19/24Obergericht23.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 3 U 19/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0123.3U19.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 8. März 2024 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 44.000 Euro festgesetzt.
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