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35 U 5/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-11, 35 U 5/24
35 U 5/24Obergericht11.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: 35 U 5/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0311.35U5.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Zivilsenat
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 01.10.2024 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum 21.03.2025 Stellung zu nehmen.
Innerhalb dieser Frist besteht auch Gelegenheit mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird. Im Falle einer Rücknahme ermäßigt sich die allgemeine Verfahrensgebühr von 4,0 auf 2,0.
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