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23 U 138/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-25, 23 U 138/23
23 U 138/23Obergericht25.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-25
Aktenzeichen: 23 U 138/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0325.23U138.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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