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U (Kart) 5/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-02, U (Kart) 5/24
U (Kart) 5/24Obergericht02.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-02
Aktenzeichen: U (Kart) 5/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0402.U.KART5.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Juli 2024 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14d O 1/23) wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleitung in Höhe von 2.000 Euro, im übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit wegen des Unterlassungsanspruchs in Höhe von 2.000 Euro und im übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
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