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3 Kart 593/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-04, 3 Kart 593/24
3 Kart 593/24Obergericht04.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-04
Aktenzeichen: 3 Kart 593/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0604.3KART593.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.06.2024 (BK6-19-218-…) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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