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18 U 173/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-11, 18 U 173/21
18 U 173/21Obergericht11.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-11
Aktenzeichen: 18 U 173/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0611.18U173.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve vom 23.07.2021, Az. 3 O 279/20, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
Dieses und, im Umfang seiner Aufrechterhaltung, das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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