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3 Kart 904/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-18, 3 Kart 904/24
3 Kart 904/24Obergericht18.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-18
Aktenzeichen: 3 Kart 904/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0618.3KART904.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.06.2024, Az. BK4-24-XXX, wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den auf § 31 EnWG gestützten Antrag der Beschwerdeführerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur. Die Auslagen der weiteren Beteiligten trägt diese selbst.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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