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3 Kart 415/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-10-29, 3 Kart 415/24
3 Kart 415/24Obergericht29.10.2025
Die regulierungsbehördliche Befugnis zur unterperiodischen Anpassung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze besteht im Grundsatz bereits dann, wenn aus kalkulatorisch-regulierungsspezifischer Sicht maßgebliche Veränderungen zu verzeichnen sind. Es bedarf in der Regel keiner von den regulatorischen Parametern losgelösten Analyse der tatsächlichen Verhältnisse der Netzbetreiber.
Entscheidungsdatum: 2025-10-29
Aktenzeichen: 3 Kart 415/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:1029.3KART415.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die regulierungsbehördliche Befugnis zur unterperiodischen Anpassung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze besteht im Grundsatz bereits dann, wenn aus kalkulatorisch-regulierungsspezifischer Sicht maßgebliche Veränderungen zu verzeichnen sind. Es bedarf in der Regel keiner von den regulatorischen Parametern losgelösten Analyse der tatsächlichen Verhältnisse der Netzbetreiber.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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