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9 U 92/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-11-17, 9 U 92/22
9 U 92/22Obergericht17.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-17
Aktenzeichen: 9 U 92/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:1117.9U92.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufungen der Beklagten zu 1 und des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 05.07.2022 (1 O 361/20) werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat die Beklagte zu 1 in Höhe von 80 % zu tragen. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 hat der Kläger zu 20 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 3 hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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