2 U 56/77•Oberlandesgericht Hamm, 1977-07-04, 2 U 56/77
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 56/77 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1977-07-04
Aktenzeichen: 2 U 56/77
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1977:0704.2U56.77.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Das am 22. Dezember 1976 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, über den der Klägerin durch das vorgenannte Urteil zuerkannten Betrag von 8.756,44 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 24. März 1976 abzüglich am 5. April 1976 gezahlter 400,- DM und am 18. Mai 1976 gezahlter 2.500,- DM hinaus weitere 30.851,49 DM (dreißigtausendachthunderteinundfünfzig 49/100 Deutsche Mark) nebst 6 % Zinsen seit dem 24. März 1976 an die Klägerin zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten beträgt 30.851,49 DM.
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