15 W 425/77•Oberlandesgericht Hamm, 1977-11-11, 15 W 425/77
Oberlandesgericht Hamm, 1977-11-11, 15 W 425/77
15 W 425/77Obergericht11.11.1977
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 425/77 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1977-11-11
Aktenzeichen: 15 W 425/77
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1977:1111.15W425.77.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Auf die - erste - Beschwerde werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Gelsenkirchen - Grundbuchamt - vom 3. und 26. August 1977 aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die beantragte Grundbuchberichtigung - betreffend den Übergang des Erbteils des Kaufmanns Heinrich Weßling auf dessen Ehefrau, die Beteiligte zu 1) - einzutragen.
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