15 W 144/78•Oberlandesgericht Hamm, 1978-03-14, 15 W 144/78
Oberlandesgericht Hamm, 1978-03-14, 15 W 144/78
15 W 144/78Obergericht14.03.1978
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 144/78 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1978-03-14
Aktenzeichen: 15 W 144/78
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1978:0314.15W144.78.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I) Den Beteiligten zu 3) und 4) wird wegen Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt.
II) Der angefochtene Beschluß wird abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) und 4) vom 2. Januar 1978 werden unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen die Beschlüsse des Rechtspflegers des Amtsgerichts Delbrück vom 23. Dezember 1977 aufgehoben, soweit darin gegen den Beteiligten zu 3) ein Zwangsgeld von mehr als 1.000 DM nebst Kosten und gegen die Beteiligte zu 4) ein Zwangsgeld von mehr als 500 DM nebst Kosten festgesetzt worden ist.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Behandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die weitergehende sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
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