15 W 56/79•Oberlandesgericht Hamm, 1979-06-07, 15 W 56/79
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 56/79 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1979-06-07
Aktenzeichen: 15 W 56/79
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1979:0607.15W56.79.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der angefochtene Beschluß wie folgt neu gefaßt wird:
Der Beschluß des Amtsgerichts Essen vom 3./30. November 1978 wird aufgehoben.
Der Beschluß der Eigentümerversammlung vom 28. April 1978 zu Punkt 11 der Tagesordnung - Änderung des Verteilungsschlüssels bei der Verwaltervergütung - wird für ungültig erklärt. Die weitergehenden Anträge des Beteiligten zu 1) werden zurückgewiesen. Die weitergehende sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 42) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der drei Instanzen - hinsichtlich der beiden ersten Instanzen unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses - haben der Beteiligte zu 1) und die Beteiligte zu 42) je zur Hälfte zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der drei Instanzen findet nicht statt.
Der Wert des Gegenstandes der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde wird auf je 3.000,- DM festgesetzt.
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