5 WF 78/79•Oberlandesgericht Hamm, 1980-02-06, 5 WF 78/79
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 78/79 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-02-06
Aktenzeichen: 5 WF 78/79
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:0206.5WF78.79.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das zuständige Amtsgericht Recklinghausen verwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerdeinstanz zu befinden hat.
Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz werden jedoch nicht erhoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 400,- DM festgesetzt.
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