Oberlandesgericht Hamm, 1980-02-06, 5 WF 78/79

5 WF 78/79Obergericht06.02.1980

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 78/79 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1980-02-06

Aktenzeichen: 5 WF 78/79

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:0206.5WF78.79.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das zuständige Amtsgericht Recklinghausen verwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerdeinstanz zu befinden hat.

Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz werden jedoch nicht erhoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 400,- DM festgesetzt.

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