Oberlandesgericht Hamm, 1980-02-20, 20 W 44/79

20 W 44/79Obergericht20.02.1980

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 44/79 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1980-02-20

Aktenzeichen: 20 W 44/79

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:0220.20W44.79.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Klägerin wird für die erste Instanz das Armenrecht bewilligt. Die Beiordnung eines Armenanwaltes bleibt dem Vorsitzenden der Zivilkammer vorbehalten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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