20 U 138/79•Oberlandesgericht Hamm, 1980-02-29, 20 U 138/79
Oberlandesgericht Hamm, 1980-02-29, 20 U 138/79
20 U 138/79Obergericht29.02.1980
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 138/79 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-02-29
Aktenzeichen: 20 U 138/79
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:0229.20U138.79.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. März 1979 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus der Wohngebäudeversicherung Nr. FW ... Versicherungsschutz wegen des Brandes des versicherten Gebäudes vom 26. Mai 1978 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 14.500,- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft der ... Bank leisten, der Kläger durch selbstschuldnerische Bürgschaft der Volksbank ....
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