Oberlandesgericht Hamm, 1980-06-25, 20 U 76/78

20 U 76/78Obergericht25.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 76/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1980-06-25

Aktenzeichen: 20 U 76/78

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:0625.20U76.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Januar 1978 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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