15 W 31/79•Oberlandesgericht Hamm, 1980-10-02, 15 W 31/79
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/79 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-10-02
Aktenzeichen: 15 W 31/79
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1980:1002.15W31.79.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit das Landgericht den Standesbeamten zur Eintragung eines bestimmten Berichtigungsvermerks angewiesen hat.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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