4 WF 492/80•Oberlandesgericht Hamm, 1981-04-23, 4 WF 492/80
Oberlandesgericht Hamm, 1981-04-23, 4 WF 492/80
4 WF 492/80Obergericht23.04.1981
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 492/80 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1981-04-23
Aktenzeichen: 4 WF 492/80
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0423.4WF492.80.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 17. November 1980 wird aufgehoben.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gemäß § 8 Abs. 1 GKG- nicht erhoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.