4 UF 235/81•Oberlandesgericht Hamm, 1981-08-06, 4 UF 235/81
Oberlandesgericht Hamm, 1981-08-06, 4 UF 235/81
4 UF 235/81Obergericht06.08.1981
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 235/81 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1981-08-06
Aktenzeichen: 4 UF 235/81
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0806.4UF235.81.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
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Die Sache wird auf Antrag des Beteiligten zu 1) zur Feriensache erklärt.
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Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die in Ziff. III des Beschlußtenors enthaltene Beschränkung des Umgangsrechts entfällt, wonach Besuche der Kinder heim Vater nicht in Anwesenheit von Frau XXX durchgeführt werden dürfen. Die Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) die durch das erstinstanzliche Verfahren entstandenen- außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
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Der Beschwerdewert wird auf 3.000,-- DM festgesetzt.
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