4 WF 312/81•Oberlandesgericht Hamm, 1981-09-23, 4 WF 312/81
Oberlandesgericht Hamm, 1981-09-23, 4 WF 312/81
4 WF 312/81Obergericht23.09.1981
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 312/81 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1981-09-23
Aktenzeichen: 4 WF 312/81
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0923.4WF312.81.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Verfahrensweise des Familienrichters im Termin vom 8.7.1981 sowie den angefochtenen Beiordnungsbeschluß werden bei einem Beschwerdewert von 500,- DM auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beiordnungsbeschluß aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.