Oberlandesgericht Hamm, 1981-09-23, 4 WF 312/81

4 WF 312/81Obergericht23.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 312/81 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1981-09-23

Aktenzeichen: 4 WF 312/81

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1981:0923.4WF312.81.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Verfahrensweise des Familienrichters im Termin vom 8.7.1981 sowie den angefochtenen Beiordnungsbeschluß werden bei einem Beschwerdewert von 500,- DM auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beiordnungsbeschluß aufgehoben.

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